In unserem GMP-Glossar erklären Ihnen unsere Übersetzer und Pharma-Dolmetscher die Bedeutung und Definition zahlreicher Fachtermini aus dem Bereich Pharmazie und Gute Herstellungspraxis (Englisch-Übersetzung: Good Manufacturing Practice, GMP) und führen Übersetzungen der wichtigsten Begriffe ins Englische und Russische auf.
Bei der Registrierung homöopathischer und traditioneller pflanzlicher Arzneimittel müssen nur Qualität und Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Im Unterschied zur regulären Arzneimittelzulassung muss also kein Wirksamkeitsnachweis im klassischen Sinne erbracht werden. Sowohl für homöopathische als auch für pflanzliche Arzneimittel (englische Übersetzung: herbal medicinal products) kann aber natürlich auch ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Die sogenannten Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen spielen auf dem deutschen Arzneimittelmarkt eine große Rolle. Während ein Wirksamkeitsnachweis im herkömmlichen Sinne also nicht erfolgen muss, hat der Gesetzgeber durch die gesetzlichen Regelungen zur Registrierung von Arzneimitteln trotzdem sichergestellt, dass Anwender nicht zu Schaden kommen.
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