Glossar pharmazeutischer und GMP-Fachtermini mit Definitionen, Erklärungen und Übersetzungen

In unserem GMP-Glossar erklären Ihnen unsere Übersetzer und Pharma-Dolmetscher die Bedeutung und Definition zahlreicher Fachtermini aus dem Bereich Pharmazie und Gute Herstellungspraxis (Englisch-Übersetzung: Good Manufacturing Practice, GMP) und führen Übersetzungen der wichtigsten Begriffe ins Englische und Russische auf.

Vernichtung bzw. Entsorgung von Arzneimitteln

Die ordnungsgemäße Vernichtung bzw. Entsorgung von Arzneimitteln trägt nicht nur dazu bei, einen versehentlichen Gebrauch oder Missbrauch zu verhindern, sondern schützt auch das Ökosystem vor potenziell gefährlichen Substanzen.

Die Vernichtung bzw. Entsorgung von Arzneimitteln ist der kontrollierte Prozess der Neutralisierung von Arzneimitteln, die nicht verwendet werden können oder sollen, um zu verhindern, dass sie in falsche Hände geraten oder die Umwelt schädigen. In vielen Ländern wird die Entsorgung (Englisch-Übersetzung: disposal) von Arzneimitteln durch nationale und internationale Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Risiko für die menschliche Gesundheit bzw. die Öffentlichkeit und die Umwelt zu minimieren.

Einige Gründe, warum Arzneimittel entsorgt werden müssen:

  • Verfall: Medikamente, die abgelaufen sind, können ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit verlieren, so dass sie unbrauchbar werden.
  • Beschädigung der Verpackung: Arzneimittel mit beschädigter Verpackung können kontaminiert sein.
  • Chargenrückruf (englische Übersetzung: batch recall): Präparate mit Mängeln oder Fehlern bei der Herstellung dürfen nicht eingenommen werden.
  • Rücknahme der Zulassung: Arzneimittel, die von den Aufsichtsbehörden zurückgerufen oder verboten wurden, dürfen ebenfalls nicht angewendet werden.

In Deutschland können Patienten ihre abgelaufenen oder nicht mehr benötigten Arzneimittel in aller Regel über den Hausmüll entsorgen, da dieser verbrannt wird. Auf keinen Fall sollte man Arzneimittel über die Toilette entsorgen, da sie so direkt ins Abwasser gelangen und die Umwelt schädigen können. Einige besonders toxische Arzneimittel wie z. B. Zytostatika sollten allerdings nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind wie Problemabfall zu behandeln und werden meist in speziellen Verbrennungsanlagen (englisch: incinerators) verbrannt, wo sich die Wirkstoffe zersetzen. Betäubungsmittel müssen laut Gesetz vernichtet werden, das heißt sie müssen so entsorgt werden, dass eine Wiedergewinnung, auch in Teilen, ausgeschlossen ist. Hier ist eine Entsorgung über den Hausmüll also nur dann erlaubt, wenn das Betäubungsmittel vorher vernichtet worden ist.

Die ordnungsgemäße Vernichtung bzw. Entsorgung von Arzneimitteln trägt nicht nur dazu bei, einen versehentlichen Gebrauch oder Missbrauch zu verhindern, sondern schützt auch das Ökosystem vor potenziell gefährlichen Substanzen. Pharmaunternehmen, Apotheken und Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen sich beim Umgang mit pharmazeutischen Abfällen strikt an die gesetzlichen Bestimmungen und etablierten Verfahren halten.

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